Heizungsgesetz gekippt – Das ändert sich jetzt für Eigentümer

Marktupdate: Heizungsgesetz gekippt – Das ändert sich jetzt für Eigentümer

Nach jahrelanger Debatte haben sich Union und SPD auf eine umfassende Reform des sogenannten Heizungsgesetzes – gesetzlich verankert im Gebäudeenergiegesetz (GEG) – verständigt. Die Koalition hat zentrale Vorgaben der früheren Regelungen deutlich gelockert, was Eigentümer, Vermieter und auch Mieter unmittelbar betrifft.

Die Reform soll nach dem parlamentarischen Verfahren voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in Kraft treten – zunächst basierend auf dem nun vorliegenden Eckpunktepapier.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • 65-%-Vorgabe entfällt: Die bislang umstrittene Vorgabe, wonach neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird gestrichen. Eigentümer sollen wieder frei entscheiden können, welche Heiztechnik sie nutzen.
  • Öl- und Gasheizungen bleiben möglich: Entgegen früherer Planung dürfen neue Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden. Dies gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch im Neubau, was viele Eigentümer bisher verunsichert hat.
  • Förderung bleibt mindestens bis 2029: Die Bundesregierung will die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizsysteme – etwa Wärmepumpen (bis zu 70 % Zuschuss) – mindestens bis einschließlich 2029 sichern.
  • Grüngas- bzw. Bioquote geplant: Statt einer festen Prozentvorgabe für erneuerbare Energien sollen künftig ökologisch aufbereitete Gase (z. B. Biomethan oder synthetische Brennstoffe) stufenweise beigemischt werden. Das entlastet Eigentümer kurzfristig – könnte aber mittelfristig Mehrkosten durch den höheren Preis grüner Gase bedeuten .

Wie werden Mieter geschützt?

Die Reform sieht einen Schutzmechanismus für Mieter vor, die selbst keinen Einfluss auf die Heizungswahl haben: Sie sollen künftig vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftlichen Neueinbau geschützt werden. Konkrete Berechnungsmodelle oder Schwellenwerte sind bislang allerdings noch nicht bekannt und dürften Gegenstand der parlamentarischen Beratungen bleiben.

Was bedeutet das für den Klimaschutz?

Die Koalition betont, dass die Ziele des Klimaschutzgesetzes weiterhin gelten und die Reform nicht zu einer grundsätzlichen Abkehr beim Klimaschutz führen soll. Sollte der Gebäudesektor seine Emissionsziele bis 2030 verfehlen, ist eine Nachsteuerung vorgesehen.

Allerdings kritisieren Experten und Umweltverbände, dass die neuen Regelungen den Transformationsdruck im Gebäudesektor deutlich reduzieren könnten – insbesondere angesichts begrenzter Mengen an klimafreundlichem Gas und der teils höheren Preise für solche Brennstoffe.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Das vorliegende Eckpunktepapier soll bis Anfang April 2026 in einen Gesetzentwurf überführt werden, der dann im Bundestag beraten wird. Ziel ist eine Umsetzung der Reform zum 1. Juli 2026.

Was bedeutet das für Eigentümer konkret?

Die Reform bringt mehrere wirtschaftliche Implikationen für Immobilieneigentümer:

  • Flexiblere Technikwahl: Die erneute Zulassung klassischer Heizsysteme – inklusive Gas- und Ölheizungen – erleichtert kurzfristige Modernisierungsentscheidungen ohne zwingende Technologieumstellung.
  • Förderkontinuität: Die garantierte Förderung bis 2029 schafft Planungssicherheit für energetische Investitionen, auch wenn der Transformationsdruck je nach Marktsegment unterschiedlich ist.
  • Betriebskosten-Risiken: Experten, etwa vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW), gehen davon aus, dass Haushalte durch solche Reformpakete mittel- bis langfristig höher belastet werden könnten – in einem Zwei-Personen-Haushalt um rund 350 Euro pro Jahr zusätzlich, abhängig von Energiepreisen und Brennstoffanteil.

Insgesamt wird das Gesetz also nicht einfach „abgeschafft“, sondern neu ausgerichtet – mit einem stärkeren Fokus auf Technologieoffenheit und weniger direkten Verpflichtungen für Eigentümer.

Unsicher, ob jetzt Modernisieren oder Abwarten sinnvoll ist?

Die Reform des Heizungsgesetzes verändert die Entscheidungsgrundlage für viele Eigentümer. Wir unterstützen Sie mit einer marktgerechten Einschätzung und strategischen Beratung.

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